Gleichheit vor dem Gesetz
Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Status. Keine Person darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Dieses Prinzip schützt Fairness.
Gleichheit vor dem Gesetz ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaates. Sie bedeutet, dass Gesetze für alle gleichermaßen gelten und niemand aufgrund äußerer Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache oder sozialer Stellung bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Diese Gleichheit schafft Vertrauen in die Justiz und garantiert faire Verfahren. Sie schützt vor Willkür und ist Voraussetzung für eine gerechte Gesellschaft.

